AGB

BUCHUNG DER TEILNEHMERPLÄTZE

1.1 Durch Erwerb eines Feriencamp-Tickets, über den auf der Homepage der Fußballschule Langeoog integrierten Ticketshop, ist die bei der Datenabfrage angemeldete Person zur Teilnahme an dem Feriencamp zu den festgelegten Zeiten und Orten berechtigt. Diese Teilnahmeberechtigung beinhaltet nicht das Recht zur Teilnahme an einem Förderkurs.

1.2 Durch Erwerb eines Förderkurs-Tickets, über den Online-Ticketshop der Fußballschule Langeoog, ist die bei der Datenabfrage angemeldete Person zur Teilnahme am Förderkurs zu den festgelegten Zeiten und Orten berechtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme am Förderkurs beinhaltet nicht das Recht zur Teilnahme an einem Feriencamp.

1.3 Die Fußballschule Langeoog behält sich aufgrund der begrenzten Teilnehmerkapazitäten vor, einzelne Buchungen/Anmeldungen zu den Feriencamps und zu den Förderkursen zurückzuweisen.

1.4 Wird die Mindestanzahl von 20 Teilnehmern eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, behält sich die Fußballschule Langeoog vor, das Fußballcamp nicht durchzuführen. Die bereits entrichteten Ticketpreise werden zurückerstattet.

TEILNAHMEGEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Es gelten jeweils die im Online-Ticketshop verfügbaren Tickets zur Teilnahme an den Feriencamps oder an den Förderkursen genannten Ticketpreise.

2.2 Zahlungen haben nach den beim Erwerb der Tickets zur Teilnahme genannten Zahlungsbedingungen zu den dort genannten Zahlungsterminen zu erfolgen.

2.3 Andere Buchungs- und Zahlungsmodalitäten sind in Ausnahmefällen (kurzfristige Nachfrage bzw. Anmeldung wenige Tage/am Tag vor Camp Beginn) nach vorheriger Vereinbarung möglich.  

VERSICHERUNGEN

3.1 Mögliche Verletzungen und Erkrankungen des Teilnehmers sind durch die Kranken- bzw. Unfallversicherung eines Erziehungsberechtigten abzusichern. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten.

HAFTUNG

4.1 Die Haftung der Fußballschule Langeoog für den Verlust von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen insb. im Bereich der Garderobe ist ausgeschlossen.

4.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fußballschule Langeoog, sofern der Teilnehmer Ansprüche gegen diese geltend macht. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fußballschule Langeoog, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Fußballschule Langeoog haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Die Fußballschule Langeoog haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

4.3 Die Fußballschule Langeoog haftet nicht für Schäden die durch Teilnehmer des Feriencamps/Förderkurses verursacht werden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch eine Haftpflichtversicherung eines Erziehungsberechtigten abzusichern.

ANGABEN ÜBER DEN GESUNDHEITSZUSTAND DES TEILNEHMERS

5.1 Der Teilnehmer muss gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Datenabfrage und zum jeweiligen Trainingsbeginn der Fußballschule Langeoog dem jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren.

5.2 Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während der Förderkurse/Camps der Fußballschule Langeoog sind dem jeweiligen Leiter oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der Fußballschule Langeoog führen.

MEDIZINISCHE VERSORGUNG

6.1 Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Erziehungsberechtigte die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Die dadurch entstanden Kosten sind durch die jeweilige Versicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.

6.2 Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz dieser verpflichtet.

DURCHFÜHRUNG

7.1 Für die Dauer der Förderkurse/Fußballcamps übertragen die Erziehungsberechtigten dem Leiter der Fußballschule Langeoog die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.

7.2 Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Leiter des Trainings oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Leiter der Fußballschule Langeoog oder einem Bevollmächtigten.

EIGENE AUSRÜSTUNG

8.1 Geeignete Trainingsschuhe und wetterfeste Kleidung sind vom Teilnehmer selbst mitzubringen. 

8.2 Eine Urkunde sowie ein JOMA-Trainings-Shirt der Fußballschule Langeoog wird am Ende des Feriencamps überreicht.

WIDERRUF/STORNIERUNG

9.1 Dem Kunden steht nach bestätigter Teilnahme an der Fußballschule ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

9.2 Nach 14 Tagen kann der Kunde weiterhin jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. 

9.3 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann die Fußballschule pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.

9.4 Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und davon, ob der entstandene Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € erhoben.

9.5 Wird die Trainingsteilnahme, aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche gegen den Veranstalter erloschen. 

HÖHERE GEWALT

10.1 Unvorhergesehene, außergewöhnliche, von der Fußballschule Langeoog nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse bei der Fußballschule Langeoog oder etwaigen Vorlieferanten auftreten, befreien die Fußballschule Langeoog aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Durchführung eines Fußballcamps und/ oder des Förderkurses nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

SONSTIGES

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

11.2 Die Fußballschule Langeoog ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten der Erziehungsberechtigten und Teilnehmer nach den Vorschriften des Datenschutzgrundverordnung zu speichern.

 

Stand 18.12.2020